Für ein Recht auf Masterplatz

Die Aufgabe der Universität als Teil des öffentlichen Bildungssystems ist nicht die Verknappung von Bildungsabschlüssen, sondern gerade das Ermöglichen derselben. Für den Zugang zum Master müssen die gleichen rechtlichen Grundlagen gelten, wie für den allgemeinen Hochschulzugang, dass bedeutet, dass die Universität in der Pflicht steht:

  1. ausreichend Kapazitäten bereit zu stellen,
  2. diese Kapazitäten voll auszulasten und
  3. den Zugang grundsätzlich jedem Zugangsberechtigtem (BA-Absolventen) bspw. über entsprechende Wartezeitregelungen zu ermöglichen.

Inzwischen hat sich auch Bundesbildungsministerin Schavan gegen zusätzliche Zugangshürden zum Master ausgesprochen und die Gründe dafür sind vielfältig:

Der soziale Aspekt: Die künstliche Verknappung von Ressourcen, in diesem Fall von Bildung und dessen verwertbarer Form der Abschlüsse, führt zu einem erhöhten Konkurrenzdruck. Der so über  Zukunftsangst weiter gesteigerte Leistungsdruck führt u.a. zunehmend zu Studiumsabbrüchen, psychischen Erkrankungen sowie Missbrach von leistungssteigernden und antidepressiven Medikamenten. Die ersten VerliererInnen dieser Bildungs-Konkurrenz sind allem sozial Benachteiligte, die bspw. arbeiten oder Kinder versorgen müssen. Die künstliche Verknappung von Bildung und Abschlüssen ist somit als Praxis sozialer Auslese abzulehnen.

Der juristische Aspekt sozialer Gerechtigkeit: Der generelle Ausschluss von Masterbewerbern vom weiteren Studium stellt einen Verstoß gegen Art. 12 GG, der die freie Berufswahl sicherstellt, dar. Öffentliche Hochschulen haben als staatliche Institutionen die Pflicht, Bildungsabschlüsse nach gerechten Kriterien und frei von Hürden zur Verfügung zu stellen. Das Leistungsprinzip allein stellt aus sozialen Gründen kein gerechtes Kriterium dar. Der AStA klagt: www.masterfueralle.de

Der demokratische Aspekt: Die grundsätzliche Kopplung des Masters an Leistung und die damit verbundenen Zukunftsängste verringern die Bereitschaft sich ehrenamtlich zu engagieren. In Konkurrenz zu guten Noten schwindet die Bereitschaft zur Partizipation in (Hochschul-)Politik sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen und Verbänden.

Der innovative Aspekt: Wenn Bildung nicht nur für soziale, sondern auch für wirtschaftliche Innovation notwendige Voraussetzung ist, verhindert die Verknappung von Bildungsabschlüssen notwendige Entwicklungen im gesellschaftlichen und im volkswirtschaftlichen Sinne.

Der Aspekt freie Hochschule: Permanente Leistungsüberprüfung fördert ein angepasstes Lernverhalten, während sie eigenständiges, kritisches Denken erschwert. Leistungsüberprüfung ist immer gebunden an ein Bewertungsmaß,
welches niemals neutral sein kann, sondern immer an den jeweiligen Idealen und Positionen der_des Prüfenden orientiert sind. Dies erzwingt Anpassung und zwar insbesondere bei knappen Prüfungen, die keinen Raum für die
Erarbeitung von eigenen und_oder Gegenpositionen lassen, vielen Prüfungen, die zu unkritischem Abhaken von Prüfungen führen, und Abfrage-Prüfungen, die wie Multiple-Choice- oder Lücken-Tests reine Wissensabfrage von Prüfer_innen ausgewählter Theorien und Positionen darstellen. Die Universitäten produzieren angepassten wissenschaftlichen Nachwuchs, der nur durchkommen und nicht forschen will, und fördert so Reproduktion statt Weiterentwicklung von Wissenschaft.